Datenschutzrecht in der Schweiz
Seit dem 25. Mais 2018 gilt in der gesamten Europäischen Union die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auch viele Unternehmen aus der Schweiz müssen diese Regelungen zum Datenschutz beachten.
Wann gilt die DSGVO für die Schweiz?
Die Datenschutzgrundverordnung gilt in bestimmten Fällen auch für die Schweiz. Dies ist in folgenden Situationen der Fall:
- ein Schweizer Unternehmen verfügt über eine Niederlassung in der Europäischen Union, dabei ist es unerheblich, ob die konkrete Verarbeitung in der EU erfolgt
- bei Einsatz eines Auftragsverarbeiters in der EU
- im Auftrag eines europäischen Unternehmens werden durch ein Schweizer Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet
- es werden Daten einer in der EU niedergelassenen Person verarbeitet (z. B. beim Onlineversand an eine Person, deren Wohnsitz sich innerhalb der EU befindet)
Das Schweizer Datenschutzrecht
In der Schweiz regelt das “Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)” alle datenschutzrechtlichen Aspekte. Es beinhaltet einen allgemeinen Teil sowie einen Teil für Bundesverwaltung und Privatpersonen.
Da der Teil für die Bundesverwaltung schengenrelevant ist, müssen durch die Schweiz Anpassungen vorgenommen werden. Dies ist notwendig, um den Verpflichtungen aus dem Schengen-Abkommen nachkommen zu können.
Durch die EU-Kommission erfolgt seit Inkrafttreten der DSGVO eine Überprüfung der Angemessenheitsbeschlüsse. Es wird dabei geprüft, ob eine Bescheinigung ausgestellt werden kann, laut der das Datenschutzniveau mit dem der Europäischen Union vergleichbar ist.
Datenschutzgesetzt in der Schweiz wird revisioniert
Der Bundesrat hat bereits im Jahr 2011 beschlossen, eine Revision des Datenschutzgesetzes der Schweiz von 1992 durchzuführen. Mit Einführung der DSGVO sollte diese in die Revision mit einbezogen werden. Hier finden Sie mehr infos darüber.
Die Totalrevision wird entsprechend eines Beschlusses des Gesetzgebers gestaffelt. Bis Ende 2020 soll diese komplett abgeschlossen sein. Wenn Sie
Wie ist das Datenschutzrecht in der Schweiz geregelt?
Der Datenschutz in der Schweiz ist sowohl im Bund als auch in den jeweiligen Kantonen geregelt, wobei die Kantone keiner Kontrolle durch den Bund unterstehen. Es gibt in der Schweiz deshalb 27 Datenschutzgesetze und auch entsprechend viele Datenschutzbehörden.
Sofern Daten durch Bundesbehörden oder Privatpersonen bearbeitet werden, gilt das Datenschutzgesetz des Bundes. Kantonale Bestimmungen des Datenschutzrechts kommen zur Anwendung, wenn durch kantonale Behörden Personendaten bearbeitet werden.
Einhaltung des Datenschutzrechts wird kontrolliert
Ob das Datenschutzrecht eingehalten wird, wird kontrolliert. Für die Kontrolle des Bundes ist der “Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsberechtigte” sowie sein Sekretariat zuständig. Die Kantone selbst übernehmen die Kontrolle der Einhaltung kantonaler Datenschutzgesetze.
Unterschiede im Schweizer Datenschutzrecht zu Deutschland und Österreich
Anders als in Deutschland und Österreich existiert neben der Auskunfts- auch eine Informationspflicht. Sobald von Bundesorganen Personendaten oder von Privatpersonen besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile bearbeitet werden, müssen die betreffenden Personen grundsätzlich durch den Inhaber der Datensammlung informiert werden. Sämtliche Daten, die für eine Profilbildung verwendet werden können, gelten als besonders schützenswert im Sinne der Bestimmungen des Datenschutzrechts in der Schweiz.