Der Elektronischen Presseausweis

Der Presseausweis hilft Journalisten dabei, ihren Tätigkeiten im Rahmen der Informationsbeschaffung nachgehen zu können. Ein amtlich anerkannter Ausweis dient vor Behörden, Messen und Unternehmen als Nachweis. Journalisten haben die Möglichkeit, Freitickets für Veranstaltungen zu erhalten, im Austausch gegen das Versprechen, ein Artikel zu schreiben. Weiter werden oft gute Plätze für Journalisten sowie der Zugang zu gesperrten Bereichen öffentlich gemacht. Bei Messen ist es üblich, dass Journalisten früher und kostenlos auf das Gelände dürfen. Zudem können Informationen bei Behörden erfragt und über Gefahrensituationen berichtet werden. Der Ausweis unterliegt grundsätzlich keiner gesetzlichen Regelung, da im Grundgesetz die Pressefreiheit garantiert wird. Daher ist es entscheidend, welcher Verband den Ausweis ausgestellt hat. Der DJV orientiert sich beispielsweise an klaren journalistischen Kriterien. Wichtig ist, dass einige Verbände eine hauptberufliche oder dauerhafte journalistische Tätigkeit verlangen oder den Nachweis über entsprechende Ausbildung. Einige Verbände stellen den Ausweis kostenfrei zur Verfügung oder als Bestandteil der Mitgliedschaft im Verband.

Neben dem konventionellen Ausweis kann stattdessen ein E-Presseausweis beantragt werden, der elektronisch zur Verfügung gestellt wird. Dies hat den Vorteil, dass man ortsunabhängig bleiben kann und nicht gebunden ist. Weiter ist der elektronische Ausweis fälschungs- und missbrauchssicher. Er ist zudem konform mit IMK-Kriterien. Der Ausweis kann schnell beantragt und freigeschaltet werden. Neben den persönlichen Daten müssen die journalistische Tätigkeit nachgewiesen werden und durch geeignete Nachweise belegt. Diese können bereits anerkannte Ausweise, Veröffentlichungen, Arbeitsverträge, Honorarabrechnungen oder Ähnliches sein. Nach wenigen Tagen wird der Ausweis freigegeben. Danach funktioniert er über den EPA-Link, QR-Code oder Smartphone-App. Wenn Änderungen anstehen, können diese unkompliziert mit wenigen Klicks eingetragen werden. Ebenso können zusätzliche Informationen öffentlich gemacht werden. So werden neben der EPA-Nummer und Foto, Namen, Ort, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Gültigkeitsdauer auch berufliche Stationen und Fachressorts angezeigt. Dies ist besonders auch deshalb hilfreich, da man bei beispielsweise Pressekonferenzen mit Platzkontingent zugelassen werden kann, wenn das Berichterstattungsthema passend ist. Für das Jahr 2021 steht der elektronische Ausweis kostenfrei zur Verfügung und es folgt keine automatische Verlängerung. Der Ausweis gilt ab Antragstellung für zwölf Monate.